Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Bodenwerder-Polle: Geburtsurkunde Ausstellung

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bau- und Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchhausenplatz 1

    37619 Bodenwerder

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2024

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchhausenplatz 1

    37619 Bodenwerder

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bodenwerder-Polle: Geburtsurkunde Ausstellung

    Zur Beantragung einer Geburtsurkunde können Sie dieses Formular per Brief, per E-Mail oder per Fax einreichen. 

    Ein beglaubigter Geburtenregisterausdruck kann auch persönlich beantragt werden. 

    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit oder schicken eine Kopie Ihres Personalausweises mit. 

    Zur Beantragung einer Geburtsurkunde können Sie dieses Formular per Brief, per E-Mail oder per Fax einreichen.

    Ein beglaubigter Geburtenregisterausdruck kann auch persönlich beantragt werden.

    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit oder schicken eine Kopie Ihres Personalausweises mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Bodenwerder-Polle: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Gebühr:15,00 EUR
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr:7,50 EUR
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr:15,00 EUR
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr:7,50 EUR
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024