Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Diepholz: Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsbuch/ -register

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.

    Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Benötigte Unterlagen

    Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.

    Gebühren

    • Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
    • Jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang: 7,50 Euro


    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.

    Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Benötigte Unterlagen

    Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.

    Gebühren

    • Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
    • Jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang: 7,50 Euro


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 909

    Fax: 05441 909-252

    E-Mail: webmaster@stadt-diepholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Diepholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsbuch/ -register

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)