Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Diepholz: Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsbuch/ -register
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.
Gebühren
- Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
- Jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang: 7,50 Euro
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.
Gebühren
- Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
- Jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang: 7,50 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsbuch/ -register
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde