Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde

    Die Ausstellung einer Geburtsurkunde können Sie beim Standesamt im Geburtsort des Kindes beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Seelze - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde

    Personalausweis

    ggf. Abstammungsnachweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde

    Geburtsurkunden erhalten auf Antrag:

    • Kinder
    • Eltern
    • Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde

    Sie erhalten die Geburtsurkunde gegen Vorkasse auf dem Postweg oder bei Abholung gegen Barzahlung mit Girocard.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde

    Die Frist von 110 Jahren für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde

    Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR

    Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR

    Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe in dem Fomular nicht möglich!

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de