Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde können Sie beim Standesamt im Geburtsort des Kindes beantragen.
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde können Sie beim Standesamt im Geburtsort des Kindes beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt-seelze.de
Kontaktperson
Herr Torsten Müller
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben: H - N
Telefon Festnetz: 05137 828-243
E-Mail: torsten.mueller@stadt-seelze.de
Frau Gabriele Schmitz
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben: O - W
Telefon Festnetz: 05137 828-246
E-Mail: gabriele.schmitz@stadt-seelze.de
Frau Yvonne Walny
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - G, X - Z
E-Mail: yvonne.walny@stadt-seelze.de
Telefon Festnetz: 05137 828-247
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde
Personalausweis
ggf. Abstammungsnachweis
Personalausweis
ggf. Abstammungsnachweis
Voraussetzungen
Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde
Geburtsurkunden erhalten auf Antrag:
- Kinder
- Eltern
- Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse
Geburtsurkunden erhalten auf Antrag:
- Kinder
- Eltern
- Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde
Sie erhalten die Geburtsurkunde gegen Vorkasse auf dem Postweg oder bei Abholung gegen Barzahlung mit Girocard.
Sie erhalten die Geburtsurkunde gegen Vorkasse auf dem Postweg oder bei Abholung gegen Barzahlung mit Girocard.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde
Die Frist von 110 Jahren für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.
Die Frist von 110 Jahren für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Seelze: Geburtsurkunde
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR
Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR
Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe in dem Fomular nicht möglich!
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR
Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR
Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe in dem Fomular nicht möglich!
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde