Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Bad Grund (Harz): Geburtsbeurkundung

    Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Leistung liegt in der direkten Zuständigkeit der Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz.

    Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Leistung liegt in der direkten Zuständigkeit der Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bad Grund - Standesamt Osterode - Windhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Öffnungszeiten

    Di: 08:00 - 12:00 Do: und 13:30 - 16:30

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2010

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitsgemeinde Bad Grund

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstr. 1

    37539 Windhausen

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Bad Grund

    Empfänger: Gemeindekasse Bad Grund

    IBAN: DE94 2636 1299 0004 4903 00

    BIC: GENODEF1GOH

    Bankinstitut: Volksbank Oberharz Bad Grund

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2016

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024