Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Bad Grund (Harz): Geburtsbeurkundung
Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Leistung liegt in der direkten Zuständigkeit der Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz.
Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Leistung liegt in der direkten Zuständigkeit der Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bad Grund - Standesamt Osterode - Windhausen
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 08:00 - 12:00 Do: und 13:30 - 16:30
Einheitsgemeinde Bad Grund
Adresse
Hausanschrift
Bankverbindung
Gemeindekasse Bad Grund
Empfänger: Gemeindekasse Bad Grund
IBAN: DE94 2636 1299 0004 4903 00
BIC: GENODEF1GOH
Bankinstitut: Volksbank Oberharz Bad Grund
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde