Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 5

    38176 Wendeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Gebühr: 15,00 EUR
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr: 7,50 EUR
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr: 70,00 EUR
      Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
    • Gebühr: 15,00 EUR
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr: 7,50 EUR
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr: 70,00 EUR
      Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English