Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Wendeburg: Geburtsurkunde Ausstellung
- Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
- Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige