Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

    Hinweise für Wangerooge: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d. h. die Stadt oder der Landkreis, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll. Die Städte Schortens und Varel sind für Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Für alle änderen Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises ist der Landkreis Friesland, Fachdienst Straßenverkehr, zuständig.

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d. h. die Stadt oder der Landkreis, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll. Die Städte Schortens und Varel sind für Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Für alle änderen Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises ist der Landkreis Friesland, Fachdienst Straßenverkehr, zuständig.

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 76A

    30453 Hannover

    Hannover-Linden Fischerhof

    S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5


    Schünemannplatz

    Straßenbahn: Linie 3 oder 7


    Telefunken

    Bus: Linie 300

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 3034-01

    Fax: 0511 3034-2099

    E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 11.10.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8800

    E-Mail: strassenverkehr@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandpromenade 3

    26486 Wangerooge

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Landkreis Friesland Webservice)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Dörr, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung
    • Veranstaltungsort und -datum
    • die Dauer der Veranstaltung
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
    • den Streckenverlauf
    • die Startweise

    Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

    Fristen

    Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

    Hinweise für Wangerooge: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die zuständige Behörde die von der Veranstaltung betroffenen Behörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die zuständige Behörde die von der Veranstaltung betroffenen Behörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Hinweise für Wangerooge: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Kostenrahmen von 60,00 - 600,00 €.

    Kostenrahmen von 60,00 - 600,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Verkehr regeln, Verkehrsregelung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation