Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Hinweise für Wangerooge: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d. h. die Stadt oder der Landkreis, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll. Die Städte Schortens und Varel sind für Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Für alle änderen Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises ist der Landkreis Friesland, Fachdienst Straßenverkehr, zuständig.
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d. h. die Stadt oder der Landkreis, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll. Die Städte Schortens und Varel sind für Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Für alle änderen Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises ist der Landkreis Friesland, Fachdienst Straßenverkehr, zuständig.
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Hannover-Linden Fischerhof
S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
Schünemannplatz
Straßenbahn: Linie 3 oder 7
Telefunken
Bus: Linie 300
Kontakt
Internet
Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Meyer
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Hinweise für Wangerooge: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die zuständige Behörde die von der Veranstaltung betroffenen Behörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die zuständige Behörde die von der Veranstaltung betroffenen Behörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Hinweise für Wangerooge: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Kostenrahmen von 60,00 - 600,00 €.
Kostenrahmen von 60,00 - 600,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehr regeln, Verkehrsregelung
Metainformation
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Bockhorn
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Jever
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Wangerooge, Nordseebad
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Wangerland
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Sande
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Zetel
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Zetel
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Wangerland
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Bockhorn
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Sande
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Wangerooge, Nordseebad
- Ursprungsportal: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung in Jever