Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Schünemannplatz
Linie:- Straßenbahn: Linie 3 oder 7
- Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
Linie:- S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
- Haltestelle: Telefunken
Linie:- Bus: Linie 300
Kontakt
Internet
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Linie:- Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hölzen
Telefon Festnetz: 04471 15-114
E-Mail: hoelzen@lkclp.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung: Montag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04471 185-0
Fax: 04471 185-101
Kontaktperson
Herr Florian Abshof
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehr regeln, Verkehrsregelung