Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
Linie:- S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
- Haltestelle: Telefunken
Linie:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schünemannplatz
Linie:- Straßenbahn: Linie 3 oder 7
Kontakt
Internet
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Stichwörter
Ordnungsabteilung
Landkreis Aurich - Straßenverkehrsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Stichwörter
Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehrsregelung, Verkehr regeln