Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B.:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
- Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlon Veranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
- Umzüge
- Straßenfeste, Märkte
Auch wenn Veranstaltungen nicht ausschließlich auf einer Straße stattfinden, sich aber dennoch auf den Straßenverkehr auswirken, wie etwa Straßenfeste, kann dies straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erfordern. Wie z. B. die Anordnung von Straßensperrungen zur Schaffung des Veranstaltungsbereichs oder die Anordnung von Umleitungen, um den Veranstaltungsbereich herum.
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B.:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
- Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlon Veranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
- Umzüge
- Straßenfeste, Märkte
Auch wenn Veranstaltungen nicht ausschließlich auf einer Straße stattfinden, sich aber dennoch auf den Straßenverkehr auswirken, wie etwa Straßenfeste, kann dies straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erfordern. Wie z. B. die Anordnung von Straßensperrungen zur Schaffung des Veranstaltungsbereichs oder die Anordnung von Umleitungen, um den Veranstaltungsbereich herum.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, es sei denn es handelt sich um Gemeindestraßen der Stadt Rotenburg (Wümme), Samtgemeinde Zeven oder Stadt Bremervörde. In diesem Fall wird die Erlaubnis/ verkehrsbehördliche Anordnung durch die jeweilige Kommune erteilt. Wenn die Veranstaltung über das Gebiet des Landkreises hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
- Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zentraler Geschäftsbereich 3, Dezernat 34, Angelika Scheunemann, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, Telefon: +49 4131 15-1151, Fax: +49 4131 15-1157, E-Mail: Angelika.Scheunemann@nlstbv.niedersachsen.de, www.strassenbau.niedersachsen.de, Dienstgebäude: Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, es sei denn es handelt sich um Gemeindestraßen der Stadt Rotenburg (Wümme), Samtgemeinde Zeven oder Stadt Bremervörde. In diesem Fall wird die Erlaubnis/ verkehrsbehördliche Anordnung durch die jeweilige Kommune erteilt. Wenn die Veranstaltung über das Gebiet des Landkreises hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
- Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zentraler Geschäftsbereich 3, Dezernat 34, Angelika Scheunemann, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, Telefon: +49 4131 15-1151, Fax: +49 4131 15-1157, E-Mail: Angelika.Scheunemann@nlstbv.niedersachsen.de, www.strassenbau.niedersachsen.de, Dienstgebäude: Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Hannover-Linden Fischerhof
S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
Schünemannplatz
Straßenbahn: Linie 3 oder 7
Telefunken
Bus: Linie 300
Kontakt
Internet
Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Meyer
Frau Anna-Lena Schenke
Straßenverkehrsamt Bremervörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Klipp
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Antragsformular für die jeweilige Veranstaltung inkl. der auf dem Formular geforderten Anhänge.
Bei Brauchtumsveranstaltungen (Schützenumzüge, Ernteumzüge) bitte gemäß Merkblatt prüfen, ob einer Erlaubnispflicht besteht.
Antragsformular für die jeweilige Veranstaltung inkl. der auf dem Formular geforderten Anhänge.
Bei Brauchtumsveranstaltungen (Schützenumzüge, Ernteumzüge) bitte gemäß Merkblatt prüfen, ob einer Erlaubnispflicht besteht.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Der Antrag ist etwa einen Monat vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (z.B. Polizei und Gemeinden) beteiligen müssen.
Der Antrag ist etwa einen Monat vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (z.B. Polizei und Gemeinden) beteiligen müssen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehr regeln, Verkehrsregelung