Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 76A

    30453 Hannover

    Hannover-Linden Fischerhof

    S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5


    Schünemannplatz

    Straßenbahn: Linie 3 oder 7


    Telefunken

    Bus: Linie 300

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 3034-01

    Fax: 0511 3034-2099

    E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 11.10.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-1953

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2021 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Verkehr und Beiträge (5.2)

    Beschreibung

    Bereich - Verkehr

    Der Verkehrsbereich der Abteilung 5.2 „Verkehr und Beiträge“ nimmt die typischen straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben einer solchen Verwaltungseinheit wahr. Hier werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die, nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen, den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört auch das Anordnen von Straßenbaustellen, Erlauben von Schwertransporten, Erteilen von Ausnahmegenehmigungen, Überwachungen nach dem Fahrschulrecht und Fahrlehrerrecht, Betreuung des Bus-, Taxen- und Mietwagenverkehrs und die Beseitigung von Autowracks. Auch der Wattwagenverkehr von und nach Neuwerk wird in der Abteilung betreut. Zu den weiteren Aufgaben gehören Widmungen, Einziehungen, Benennungen und Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, sowie die sonstige Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes.

    Für den Landkreis Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Wer sich ordnungswidrig verhält, muss damit rechnen, verwarnt zu werden.

    Bereich - Beiträge

    Im Beitragsbereich der Abteilung "Verkehr und Beiträge" werden die Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge berechnet und erhoben.

    Bei den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Zusammenhang mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 11. Dezember 2002.
    Für die Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung etc. einer bereits vorhandenen Straße werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Zusammenhang mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 27. Juni 2002.
    Darüber hinaus ist der Bereich für folgende Aufgaben zuständig:

    - Abschluss und Abwicklung von Städtebaulichen Verträgen (§ 11 Baugesetzbuch - BauGB) und Erschließungsverträgen (§124 BauGB) - Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften zur Beitragserhebung für den gegenwärtigen Ausbauzustand von Straßen (Anliegerbescheinigungen)- Beantragung und Verwaltung von öffentlichen Zuschüssen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete „Cuxhaven-Ritzebüttel“ und „Cuxhaven-Lehfeld“ (Förderprogramm „Soziale Stadt“); Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch (Abschöpfung des sanierungsbedingten Wertzuwachses) im Sanierungsgebiet- Beantragung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2021 (von: Webservice, Stadt Cuxhaven)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Webservice, Stadt Cuxhaven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Rathausstraße
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausinnenhof
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausstraße
    Anzahl: 18

    Rathausplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 22.12.2021 (von: Christoph, Ulrich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung
    • Veranstaltungsort und -datum
    • die Dauer der Veranstaltung
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
    • den Streckenverlauf
    • die Startweise

    Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

    Hinweise für Cuxhaven: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Für detaillierte Informationen finden Sie unter der Rubrik "Formulare"- am Ende dieser Seite - unser Merkblatt für Veranstaltungen.und "Merkblatt über sicherheitstechnische Aspekte bei Veranstaltungen" Außerdem finden Sie dort die Vordrucke: "Veranstaltererklärung" und "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft".

    Wählen Sie bitte das Antragsformular der Stadt Cuxhaven: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung".

    Für detaillierte Informationen finden Sie unter der Rubrik "Formulare"- am Ende dieser Seite - unser Merkblatt für Veranstaltungen.und "Merkblatt über sicherheitstechnische Aspekte bei Veranstaltungen" Außerdem finden Sie dort die Vordrucke: "Veranstaltererklärung" und "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft".

    Wählen Sie bitte das Antragsformular der Stadt Cuxhaven: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung".

    Fristen

    Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Verkehr regeln, Verkehrsregelung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)