Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Hinweise für Niedernwöhren: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Allgemeine Informationen

    Veranstaltungen für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.



    Allgemeine Informationen

    Veranstaltungen für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

    Hinweise für Niedernwöhren: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit bei der jeweiligen Stadt oder Samtgemeinde liegen.

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit bei der jeweiligen Stadt oder Samtgemeinde liegen.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 76A

    30453 Hannover

    Hannover-Linden Fischerhof

    S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5


    Schünemannplatz

    Straßenbahn: Linie 3 oder 7


    Telefunken

    Bus: Linie 300

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 3034-01

    Fax: 0511 3034-2099

    E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 11.10.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13.00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-1700

    Fax: 05721 703-1399

    E-Mail: verkehrsaufsicht@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    05721 703-1700 (Info Telefon KFZ-Zulassung) 05721 703-1155 (Führerscheinstelle) 05721 703-1113 (Sekretariat Verkehrsaufsicht) 05721 703-1134 (Sekretariat Verkehrsaufsicht)

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung
    • Veranstaltungsort und -datum
    • die Dauer der Veranstaltung
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
    • den Streckenverlauf
    • die Startweise

    Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

    Hinweise für Niedernwöhren: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    • ausgefülltes Antragsformular
    • eventuell Lageplan
    • Haftungserklärung
    • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • beim Einsatz von Fahrzeugen zusätzlich den Vordruck "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung"
    • ausgefülltes Antragsformular
    • eventuell Lageplan
    • Haftungserklärung
    • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • beim Einsatz von Fahrzeugen zusätzlich den Vordruck "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung"

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Niedernwöhren: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO

    Fristen

    Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Hinweise für Niedernwöhren: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Verkehr regeln, Verkehrsregelung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation