Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Hinweise für Nenndorf: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Veranstaltungen für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Veranstaltungen für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Hinweise für Nenndorf: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit bei der jeweiligen Stadt oder Samtgemeinde liegen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit bei der jeweiligen Stadt oder Samtgemeinde liegen.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Hannover-Linden Fischerhof
S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
Schünemannplatz
Straßenbahn: Linie 3 oder 7
Telefunken
Bus: Linie 300
Kontakt
Internet
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13.00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hansel
Weitere Informationen
Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05721 703-1155
Kontaktperson
Herr Bredemeier
E-Mail: gueterkraftverkehr.36@landkreis-schaumburg.de
Telefon Festnetz: +49 5721 7031813
Fax: +49 5721 7031399
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Hinweise für Nenndorf: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
- ausgefülltes Antragsformular
- eventuell Lageplan
- Haftungserklärung
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- beim Einsatz von Fahrzeugen zusätzlich den Vordruck "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung"
- ausgefülltes Antragsformular
- eventuell Lageplan
- Haftungserklärung
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- beim Einsatz von Fahrzeugen zusätzlich den Vordruck "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung"
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nenndorf: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
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Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen
Hinweise für Nenndorf: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehr regeln, Verkehrsregelung
Metainformation
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