Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Hinweise für Wennigsen (Deister): Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover. Sie können Ihren Antrag gern bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) einreichen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover. Sie können Ihren Antrag gern bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) einreichen.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Hannover-Linden Fischerhof
S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
Schünemannplatz
Straßenbahn: Linie 3 oder 7
Telefunken
Bus: Linie 300
Kontakt
Internet
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Hinweise für Region Hannover: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Spezielle Hinweise
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung 10,20 € - 2.301,00 €
Spezielle Hinweise
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung 10,20 € - 2.301,00 €
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehr regeln, Verkehrsregelung