Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Schünemannplatz
Linie:- Straßenbahn: Linie 3 oder 7
- Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
Linie:- S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
- Haltestelle: Telefunken
Linie:- Bus: Linie 300
Kontakt
Internet
Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Brome, Schule
Linie:- Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00
BIC: GENODEF1HMN
Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hannover
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehr regeln, Verkehrsregelung