Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
    • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
    • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
    • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
    • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
    • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
    • Richtzeichen (§ 42 StVO)
    • Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

    Ansprechpartner

    Herzlake - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuer Markt 4

    Postfach 1154

    49770 Herzlake

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: samtgemeinde@herzlake.de

    Telefon Festnetz: 05962 88-0

    Fax: 05962 2130

    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2019 (von: Webservice, Samtgemeinde Herzlake)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Herzlake)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestelle Kreishaus

    Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ: KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung  möglich. Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr ( nur mit Termin ) Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.

    die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für

    • Autobahnen,
    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
    • Kreisstraßen

    Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Knöllchen, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Ampel kaputt, Störung, Ampelausfall, Schilder, Verwarnung trotz Parkschein, Lichtsignalanlage, Strafzettel, Ampel, Bußzettel, Verkehrsgesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregelungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)