• Grasberg (Landkreis Osterholz, Niedersachsen)
Verkehrszeichen Aufstellung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

Beschreibung

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

  • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
  • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
  • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
  • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
  • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
  • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
  • Richtzeichen (§ 42 StVO)
  • Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

Ansprechpartner

Für Grasberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.

die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für

  • Autobahnen,
  • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
  • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
  • Kreisstraßen

Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 14.03.2011

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ampelausfall, Bußzettel, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Verwarnung trotz Parkschein, Lichtzeichenanlage, Straßenverkehrsordnung, Lichtsignalanlage, Knöllchen, Strafzettel, Schilder, Ampel, Verkehrszeichen, Verkehrsgesetzbuch, Verkehrsregelungen, Ampel kaputt, Störung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024