Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
    • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
    • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
    • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
    • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
    • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
    • Richtzeichen (§ 42 StVO)
    • Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 14

    21365 Adendorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 9809-29

    E-Mail: bauamt@adendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 14

    21365 Adendorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 9809-29

    E-Mail: bauamt@adendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 42 Straßenverkehr und Führerscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Springintgut 3

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall
    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sachgebiet Führerscheine: Montag, Mittwoch bis Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr und Dienstag: 13:30 - 16:30 Uhr Sachgebiet Straßenverkehr: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Führerscheinstelle ist zwischen Weihnachten und Neujahr (27.12. bis 30.12.) geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 26-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Parkplätze direkt vor dem Gebäude in begrenzter Anzahl. Parkhaus »Am Rathaus« ca. 200m entfernt.

    Stichwörter

    Führerscheinstelle, Straßenverkehr

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.

    die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für

    • Autobahnen,
    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
    • Kreisstraßen

    Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsgesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Bußzettel, Ampelausfall, Knöllchen, Verkehrsregelungen, Störung, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Lichtzeichenanlage, Verwarnung trotz Parkschein, Lichtsignalanlage, Ampel, Strafzettel, Verkehrszeichen, Ampel kaputt, Schilder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English