Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
    • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
    • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
    • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
    • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
    • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
    • Richtzeichen (§ 42 StVO)
    • Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)

    Hinweise für Lindhorst: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Allgemeine Informationen

    Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen u.a. Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen und lichttechnische Anzeigen.

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nach

    Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
    Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
    Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
    Richtzeichen (§ 42 StVO)

    unterteilen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

    Hinweise für Lindhorst: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Für klassifizierte Straßen (Bundes-/ Landes- und Kreisstraßen) ist der Landkreis Schaumburg bzw. die Stadt Rinteln zuständig.

    Für Gemeindestraßen in den Städten Bückeburg, Stadthagen, Rinteln und den Samtgemeinden Rodenberg, Nenndorf und Nienstädt sind die dortigen Verwaltungen selbst zuständig. Alle übrigen Gemeindestraßen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Schaumburg.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13.00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05721 703-1399

    Telefon Festnetz: 05721 703-1700

    E-Mail: verkehrsaufsicht@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    05721 703-1700 (Info Telefon KFZ-Zulassung) 05721 703-1155 (Führerscheinstelle) 05721 703-1113 (Sekretariat Verkehrsaufsicht) 05721 703-1134 (Sekretariat Verkehrsaufsicht)

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

    Hinweise für Lindhorst: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.

    die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für

    • Autobahnen,
    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
    • Kreisstraßen

    Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.

    Hinweise für Lindhorst: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.
    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr, kreisangehörige Kommunen).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsgesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Bußzettel, Ampelausfall, Knöllchen, Verkehrsregelungen, Störung, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Lichtzeichenanlage, Verwarnung trotz Parkschein, Lichtsignalanlage, Ampel, Strafzettel, Verkehrszeichen, Ampel kaputt, Schilder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation