Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
    • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
    • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
    • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
    • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
    • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
    • Richtzeichen (§ 42 StVO)
    • Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)

    Hinweise für Heiningen: Spezialisierung

    Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

    Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

    Ansprechpartner

    Abteilung 320 Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Halchtersche Straße 26

    38304 Wolfenbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 84587

    Fax: 05331 84553

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2017 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Tiefbaubetrieb Landkreis Wolfenbüttel (TLW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kruggarten 2 - 4

    38300 Wolfenbüttel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 840

    Fax: 05331 84101

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2017 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.

    die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für

    • Autobahnen,
    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
    • Kreisstraßen

    Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Knöllchen, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Ampel kaputt, Störung, Ampelausfall, Schilder, Verwarnung trotz Parkschein, Lichtsignalanlage, Strafzettel, Ampel, Bußzettel, Verkehrsgesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregelungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation