Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

    Hinweise für Osterholz: Verkehrsüberwachung

    Allgemeine Informationen
    • Kommunale Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeitsmessungen mit eigenen Messgeräten
    • Verfolgung bzw. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Polizei, Gemeinden und Andere, wie z.B. Anzeigen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Handybenutzung am Steuer und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (Vorfahrtsverletzung u. Ä.).
    • Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten aus verschiedenen Rechtsgebieten für die die Zuständigkeit des Landkreises gegeben ist, wie z.B. Ordnungswidrigkeiten nach dem Nds. Schulgesetzt,  Waffengesetz, Tierschutzgesetz, Sozialgesetzbuch I, Wohngeldgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Nds. Bauordnung etc. . 


    Allgemeine Informationen
    • Kommunale Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeitsmessungen mit eigenen Messgeräten
    • Verfolgung bzw. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Polizei, Gemeinden und Andere, wie z.B. Anzeigen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Handybenutzung am Steuer und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (Vorfahrtsverletzung u. Ä.).
    • Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten aus verschiedenen Rechtsgebieten für die die Zuständigkeit des Landkreises gegeben ist, wie z.B. Ordnungswidrigkeiten nach dem Nds. Schulgesetzt, Waffengesetz, Tierschutzgesetz, Sozialgesetzbuch I, Wohngeldgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Nds. Bauordnung etc. .


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen  (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2060

    Fax: 04791 930-2097

    E-Mail: bussgeldstelle@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Verkehrsüberwachung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Geschwindigkeitsmessung, Blitzer, Geschwindigkeitskontrolle, Radar, Geschwindigkeitsüberwachung, blitzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)