Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Hinweise für Cuxhaven: Verkehrsüberwachung
Eine Verkehrsüberwachung erfolgt in Cuxhaven im ruhenden und fließenden Verkehr. Das bedeutet, dass falsch parkende oder zu schnell fahrende Fahrzeuge eine Verwarnung mit einem Verwarngeld erhalten. Ihr Einverständnis mit der Verwarnung können Sie damit erklären, dass Sie innerhalb einer Woche das Verwarngeld unter Angabe des Aktenzeichens bezahlen. Anderenfalls warten Sie bitte auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung / Anhörung. In der schriftlichen Verwarnung / Anhörung können Sie dann zur Verwarnung Stellung nehmen oder auch den Fahrer des Fahrzeuges mitteilen. Kommt es zu keiner Zahlung des Verwarngeldes oder werden keine Gründe vorgelegt, die die Ordnungswidrigkeit rechtfertigen, wird der Vorgang zuständigkeitshalber an die Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Bei der Bußgeldstelle kommen jedoch noch weitere Kosten auf den Verkehrssünder zu.
Eine Verkehrsüberwachung erfolgt in Cuxhaven im ruhenden und fließenden Verkehr. Das bedeutet, dass falsch parkende oder zu schnell fahrende Fahrzeuge eine Verwarnung mit einem Verwarngeld erhalten. Ihr Einverständnis mit der Verwarnung können Sie damit erklären, dass Sie innerhalb einer Woche das Verwarngeld unter Angabe des Aktenzeichens bezahlen. Anderenfalls warten Sie bitte auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung / Anhörung. In der schriftlichen Verwarnung / Anhörung können Sie dann zur Verwarnung Stellung nehmen oder auch den Fahrer des Fahrzeuges mitteilen. Kommt es zu keiner Zahlung des Verwarngeldes oder werden keine Gründe vorgelegt, die die Ordnungswidrigkeit rechtfertigen, wird der Vorgang zuständigkeitshalber an die Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Bei der Bußgeldstelle kommen jedoch noch weitere Kosten auf den Verkehrssünder zu.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Ansprechpartner
Verkehr und Beiträge (5.2)
Beschreibung
Bereich - Verkehr
Der Verkehrsbereich der Abteilung 5.2 „Verkehr und Beiträge“ nimmt die typischen straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben einer solchen Verwaltungseinheit wahr. Hier werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die, nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen, den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört auch das Anordnen von Straßenbaustellen, Erlauben von Schwertransporten, Erteilen von Ausnahmegenehmigungen, Überwachungen nach dem Fahrschulrecht und Fahrlehrerrecht, Betreuung des Bus-, Taxen- und Mietwagenverkehrs und die Beseitigung von Autowracks. Auch der Wattwagenverkehr von und nach Neuwerk wird in der Abteilung betreut. Zu den weiteren Aufgaben gehören Widmungen, Einziehungen, Benennungen und Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, sowie die sonstige Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes.
Für den Landkreis Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Wer sich ordnungswidrig verhält, muss damit rechnen, verwarnt zu werden.
Bereich - Beiträge
Im Beitragsbereich der Abteilung "Verkehr und Beiträge" werden die Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge berechnet und erhoben.
Bei den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Zusammenhang mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 11. Dezember 2002.
Für die Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung etc. einer bereits vorhandenen Straße werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Zusammenhang mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 27. Juni 2002.
Darüber hinaus ist der Bereich für folgende Aufgaben zuständig:
- Abschluss und Abwicklung von Städtebaulichen Verträgen (§ 11 Baugesetzbuch - BauGB) und Erschließungsverträgen (§124 BauGB) - Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften zur Beitragserhebung für den gegenwärtigen Ausbauzustand von Straßen (Anliegerbescheinigungen)- Beantragung und Verwaltung von öffentlichen Zuschüssen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete „Cuxhaven-Ritzebüttel“ und „Cuxhaven-Lehfeld“ (Förderprogramm „Soziale Stadt“); Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch (Abschöpfung des sanierungsbedingten Wertzuwachses) im Sanierungsgebiet- Beantragung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 04721 700-922
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Cuxhaven: Verkehrsüberwachung
Das Verwarngeld liegt im ruhenden und fließenden Verkehr zwischen 10,00 € und 35,00 €. Das Verwarngeld richtet sich nach den Ordnungswidrigkeiten die im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt sind.
Im fließenden Verkehr können Ordnungswidrigkeiten auch die Höhe des Verwarngeldes übersteigen, so dass kein Verwarngeld mehr vorliegt sondern ein Bußgeld. Bußgelder werden direkt von der Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven bearbeitet.
Das Verwarngeld liegt im ruhenden und fließenden Verkehr zwischen 10,00 € und 35,00 €. Das Verwarngeld richtet sich nach den Ordnungswidrigkeiten die im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt sind.
Im fließenden Verkehr können Ordnungswidrigkeiten auch die Höhe des Verwarngeldes übersteigen, so dass kein Verwarngeld mehr vorliegt sondern ein Bußgeld. Bußgelder werden direkt von der Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven bearbeitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.03.2011
Stichwörter
Geschwindigkeitsmessung, Blitzer, Geschwindigkeitskontrolle, Radar, Geschwindigkeitsüberwachung, blitzen