Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen  (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

    Ansprechpartner

    Stadt Goslar - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Charley-Jacob-Straße 3

    38640 Goslar

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Haus und Christian-von-Dohm-Platz
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 34 52

    38634 Goslar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr, 13:45 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05321 704-115

    Fax: 05321 704-445

    E-Mail: buergerbuero@goslar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bei uns erhalten Sie neben unseren eigenen Dienstleistungen Erstauskünfte zu allen Bereichen der Stadtverwaltung. Für Detailfragen leiten wir Sie gern an die fachlich zuständige Stelle weiter.

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Stichwörter

    Radar, Geschwindigkeitsmessung, Blitzer, Geschwindigkeitsüberwachung, blitzen, Geschwindigkeitskontrolle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English