• Haren (Ems) (Landkreis Emsland, Niedersachsen)
Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

Beschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

  • Bundesautobahnen,
  • Bundes- und Landesstraßen sowie
  • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

von der zuständigen Stelle gehört.

Ansprechpartner

Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

Adresse

Hausanschrift

Ordeniederung 1

49716 Meppen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 15 62

49705 Meppen

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle:  Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz: Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung  möglich. - Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin) - Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr  (nur mit Termin) Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr  (nur mit Termin) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Formulare

Antrag übermäßige Straßennutzung (Veranstaltung)
Antrag verkehrsrechtliche Anordnung

Version

Technisch erstellt am 17.04.2009

Technisch geändert am 27.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
  • eventuell Umleitungsplan

Voraussetzungen

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)

Kosten

Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Baustellengenehmigung, Verkehrssicherung, Baustellenabsicherung, Baustellen, Baustelleneinrichtung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024