Baustellensicherheit

    Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

    müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

    Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

    • Bundesautobahnen,
    • Bundes- und Landesstraßen sowie
    • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

    von der zuständigen Stelle gehört.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Arbeitsstelle liegt.

    Im Landkreis Stade gibt es vier Verkehrsbehörden:

    -Hansestadt Buxtehude,

    -Hansestadt Stade,

    -SG Harsefeld und

    -für die übrigen Bereich ist es der Landkreis Stade.

    Legt die Arbeitsstelle im Zuge einer Bundesautobahn ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Arbeitsstelle liegt.

    Im Landkreis Stade gibt es vier Verkehrsbehörden:

    -Hansestadt Buxtehude,

    -Hansestadt Stade,

    -SG Harsefeld und

    -für die übrigen Bereich ist es der Landkreis Stade.

    Legt die Arbeitsstelle im Zuge einer Bundesautobahn ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 193

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Stade/Buxtehude sowie Führerscheinstelle sind: Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-3652

    Fax: 04141 12-3613

    E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Zulassungsstelle 04141 12-3666   Fax 04141 12-3670 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Führerscheinstelle 04141 12-3633  Fax 04141 12-3613 Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
    • eventuell Umleitungsplan

    Formulare

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Voraussetzungen

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Es müssen Fristen beachtet werden.

    Antragsfrist: 3 Wochen

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten, mit den ordnungsgemäßen Antragsunterlagen zu stellen.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Es müssen Fristen beachtet werden.

    Antragsfrist: 3 Wochen

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten, mit den ordnungsgemäßen Antragsunterlagen zu stellen.

    Kosten

    Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Gebühr: 50,00 - 120,00 Euro.

    Für besondere Fälle (kurzfristige Beantragung mit Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers, Anpassung der Antragsunterlagen etc.) werden Zuschläge erhoben.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Gebühr: 50,00 - 120,00 Euro.

    Für besondere Fälle (kurzfristige Beantragung mit Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers, Anpassung der Antragsunterlagen etc.) werden Zuschläge erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Für den Bereich des Landkreises Stade sind die beantragten Großbaustellen und alle angeordneten Einschränkungen, die sich auf den Fahrbahnbereich auswirken, auf dieser Karte dargestellt.

    Hinweise für Apensen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Für den Bereich des Landkreises Stade sind die beantragten Großbaustellen und alle angeordneten Einschränkungen, die sich auf den Fahrbahnbereich auswirken, auf dieser Karte dargestellt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Verkehrssicherung, Baustellenabsicherung, Baustellengenehmigung, Baustelleneinrichtung, Baustellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

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