Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.
Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
- Bundesautobahnen,
- Bundes- und Landesstraßen sowie
- die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)
von der zuständigen Stelle gehört.
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Arbeitsstelle liegt.
Im Landkreis Stade gibt es vier Verkehrsbehörden:
-Hansestadt Buxtehude,
-Hansestadt Stade,
-SG Harsefeld und
-für die übrigen Bereich ist es der Landkreis Stade.
Legt die Arbeitsstelle im Zuge einer Bundesautobahn ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig.
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Arbeitsstelle liegt.
Im Landkreis Stade gibt es vier Verkehrsbehörden:
-Hansestadt Buxtehude,
-Hansestadt Stade,
-SG Harsefeld und
-für die übrigen Bereich ist es der Landkreis Stade.
Legt die Arbeitsstelle im Zuge einer Bundesautobahn ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig.
Ansprechpartner
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Stade/Buxtehude sowie Führerscheinstelle sind: Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gerken
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Formulare
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
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Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Es müssen Fristen beachtet werden.
Antragsfrist: 3 Wochen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten, mit den ordnungsgemäßen Antragsunterlagen zu stellen.
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Es müssen Fristen beachtet werden.
Antragsfrist: 3 Wochen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten, mit den ordnungsgemäßen Antragsunterlagen zu stellen.
Kosten
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Gebühr: 50,00 - 120,00 Euro.
Für besondere Fälle (kurzfristige Beantragung mit Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers, Anpassung der Antragsunterlagen etc.) werden Zuschläge erhoben.
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Gebühr: 50,00 - 120,00 Euro.
Für besondere Fälle (kurzfristige Beantragung mit Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers, Anpassung der Antragsunterlagen etc.) werden Zuschläge erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Hinweise für Jork: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Für den Bereich des Landkreises Stade sind die beantragten Großbaustellen und alle angeordneten Einschränkungen, die sich auf den Fahrbahnbereich auswirken, auf dieser Karte dargestellt.
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Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Für den Bereich des Landkreises Stade sind die beantragten Großbaustellen und alle angeordneten Einschränkungen, die sich auf den Fahrbahnbereich auswirken, auf dieser Karte dargestellt.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Stichwörter
Verkehrssicherung, Baustellenabsicherung, Baustellengenehmigung, Baustelleneinrichtung, Baustellen
Metainformation
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