Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Verkehrsrechtliche Baustellenanordnung (Verkehrsraumeinschränkung)
Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 des § 45 StVO darüber einholen, wie ihre Arbeits-/Gefahrenstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Welche Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall.
Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 des § 45 StVO darüber einholen, wie ihre Arbeits-/Gefahrenstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Welche Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Verkehrsrechtliche Baustellenanordnung (Verkehrsraumeinschränkung)
Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis Rotenburg (Wümme), jedoch ist die Stadt Bremervörde, Samtgemeinde Zeven und Stadt Rotenburg (Wümme) für Ihre Gemeindestraßen als eigene Verkehrsbehörde zuständig.
Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis Rotenburg (Wümme), jedoch ist die Stadt Bremervörde, Samtgemeinde Zeven und Stadt Rotenburg (Wümme) für Ihre Gemeindestraßen als eigene Verkehrsbehörde zuständig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.
Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
- Bundesautobahnen,
- Bundes- und Landesstraßen sowie
- die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)
von der zuständigen Stelle gehört.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kristina Helmig
Frau Anna-Lena Schenke
Straßenverkehrsamt Bremervörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schluseneck
Herr Julian Sikau
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Verkehrsrechtliche Baustellenanordnung (Verkehrsraumeinschränkung)
- Schriftlicher Antrag
- Lageplan mit markiertem Baufeld
- auf den Einzelfall abgestimmter Verkehrszeichenplan sowie weitere wichtige Unterlagen (z. Bsp. Umleitungsplan) oder evtl. Verkehrsregelung gem. RSA 21 (modifizierte) Regelpläne
- Wichtig ist, dass für den benannten verantwortlichen Verkehrssicherer der entsprechende Nachweis (RSA 95 bzw. 21 / ZTV-SA 97) über die Eignung/Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99/RSA 21)) beigefügt wird.
Der Antrag kann per Post oder E-Mail an das Straßenverkehrsamt gesendet werden.
- Schriftlicher Antrag
- Lageplan mit markiertem Baufeld
- auf den Einzelfall abgestimmter Verkehrszeichenplan sowie weitere wichtige Unterlagen (z. Bsp. Umleitungsplan) oder evtl. Verkehrsregelung gem. RSA 21 (modifizierte) Regelpläne
- Wichtig ist, dass für den benannten verantwortlichen Verkehrssicherer der entsprechende Nachweis (RSA 95 bzw. 21 / ZTV-SA 97) über die Eignung/Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99/RSA 21)) beigefügt wird.
Der Antrag kann per Post oder E-Mail an das Straßenverkehrsamt gesendet werden.
Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Verkehrsrechtliche Baustellenanordnung (Verkehrsraumeinschränkung)
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Örtlichkeit, der Dauer und dem Umfang der geplanten Baumaßnahme und beträgt 2 bis 8 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Örtlichkeit, der Dauer und dem Umfang der geplanten Baumaßnahme und beträgt 2 bis 8 Wochen.
Kosten
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Verkehrsrechtliche Baustellenanordnung (Verkehrsraumeinschränkung)
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Stichwörter
Verkehrssicherung, Baustellenabsicherung, Baustellengenehmigung, Baustelleneinrichtung, Baustellen