Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum), müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie (ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen - z. B. für eine Kellerwandsanierung - werden vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Tel.: 0511/168-42081, bearbeitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.
Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
- Bundesautobahnen,
- Bundes- und Landesstraßen sowie
- die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)
von der zuständigen Stelle gehört.
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
- Straßenverkehrsbehörde
Welche/r Bezirkssachbearbeiter*in für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie dem Bezirkseinteilungsplan ("Zuständigkeiten Fachbereich Tiefbau") bei den Dokumenten entnehmen.
Ansprechpartner
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
Sie benötigen einen schriftlichen Antrag, den Sie per Mail, Fax oder postalisch zusenden können sowie einen Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell).
Eventuell wird zusätzlich ein Umleitungsplan benötigt.
Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Den baugewerbebetreibenden Personen und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) inklusive Regelpläne für verschiedene Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung:
RSA-Regelpäne
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
Die baugewerbebetreibende Person hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag mit den eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei, Verkehrsbetriebe und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber der antragstellenden Person angeordnet, die diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Kosten
Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
60 Euro - 900 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Stichwörter
Baustellenabsicherung, Baustellen, Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baustellengenehmigung