Baustellensicherheit

    Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

    müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

    Allgemeine Informationen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum), müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie (ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen - z. B. für eine Kellerwandsanierung - werden vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Tel.: 0511/168-42081, bearbeitet.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

    Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

    • Bundesautobahnen,
    • Bundes- und Landesstraßen sowie
    • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

    von der zuständigen Stelle gehört.

    Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

    • Straßenverkehrsbehörde

    Welche/r Bezirkssachbearbeiter*in für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie dem Bezirkseinteilungsplan ("Zuständigkeiten Fachbereich Tiefbau") bei den Dokumenten entnehmen.

    Ansprechpartner

    66.12 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rundestr. 6

    30161 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31201

    Fax: +49 511 168-31230

    E-Mail: 66.12@hannover-stadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten: . Führerscheinangelegenheiten: 0511/168-40706 Kfz-Zulassungsangelegenheiten: Allgemeines: 0511/168-45539 Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text) 0511/168-31215 Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen 0511/168-31217 Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum 0511/168-31201

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
    • eventuell Umleitungsplan

    Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

    Sie benötigen einen schriftlichen Antrag, den Sie per Mail, Fax oder postalisch zusenden können sowie einen Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell).

    Eventuell wird zusätzlich ein Umleitungsplan benötigt.

    Voraussetzungen

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Den baugewerbebetreibenden Personen und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) inklusive Regelpläne für verschiedene Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung:
    RSA-Regelpäne

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

    Die baugewerbebetreibende Person hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag mit den eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei, Verkehrsbetriebe und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber der antragstellenden Person angeordnet, die diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)

    Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

    Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

    Kosten

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise für Hannover: Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

    60 Euro - 900 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baustellenabsicherung, Baustellen, Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baustellengenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de