Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte

    Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie für die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte

    Allgemeine Informationen

    Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zu beantragen für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die zugelassenen Grenzen nach §§ 32 und 24 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) überschreiten. Diese Fahrzeuge benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Diese ist unter Vorlage eines TÜV-Gutachtens beim Landkreis Cloppenburg zu beantragen.

    Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung die gesetzlich vorgeschriebenen Maße überschreitet, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zu beantragen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Cloppenburg, wenn das transportführende Unternehmen seinen Sitz in der Stadt Cloppenburg hat oder der Startort des Transportes die Stadt Cloppenburg ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Formulare

    Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2017

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Sevelter Str. 8

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 185-0

    Fax: 04471 185-101

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte

    Der Antrag gem. §29 (3) StVO und § 46 (1) Nr. 5 StVO ist über das Anwenderportal VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) zu stellen:

    www.vemags.de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    Beförderung einer unteilbaren Ladung,

    Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,

    geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte

    min. 40.- € bis max. 1300,- €

    Mit Hilfe des VEMAGS Gebührenrechner können Sie vorab die ungefähren Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden, selber berechnen:

    https://gebuehrenrechner.vemags.de/

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024