Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie für die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte
Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zu beantragen für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die zugelassenen Grenzen nach §§ 32 und 24 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) überschreiten. Diese Fahrzeuge benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Diese ist unter Vorlage eines TÜV-Gutachtens beim Landkreis Cloppenburg zu beantragen.
Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung die gesetzlich vorgeschriebenen Maße überschreitet, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Cloppenburg, wenn das transportführende Unternehmen seinen Sitz in der Stadt Cloppenburg hat oder der Startort des Transportes die Stadt Cloppenburg ist.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  
Formulare
Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04471 185-0
Fax: 04471 185-101
Kontaktperson
Herr Stefan Möller
Frau Luisa Meyer
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte
Der Antrag gem. §29 (3) StVO und § 46 (1) Nr. 5 StVO ist über das Anwenderportal VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) zu stellen:
Voraussetzungen
Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
Beförderung einer unteilbaren Ladung,
Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Kosten
Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Cloppenburg: Großraum- und Schwertransporte
min. 40.- € bis max. 1300,- €
Mit Hilfe des VEMAGS Gebührenrechner können Sie vorab die ungefähren Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden, selber berechnen:
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte