Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen oder die Ladung die zulässige Gesamtmasse tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Wenn Sie als Antragssteller Ihren Firmensitz oder eine Zweitniederlassung in Achim haben oder der Transport in Achim beginnt, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Achim - Straßen- und Verkehrsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-575
E-Mail: verkehr@stadt.achim.de
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
- ggf. Genehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung
Voraussetzungen
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Die technischen Voraussetzungen für die Einstufung als "Großraum- und Schwertransport" sind:
- länger als 16,50 Meter
- breiter als 2,55 Meter
- höher als 4,00 Meter
- schwerer als 41,8 Tonnen
Verfahrensablauf
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Ihren Antrag können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per E-Mail zurück.
Informationen zum kostenlosen elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS finden Sie hier.
Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können.
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Der Antrag sollte grundsätzlich mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Kosten
Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang des Transportes und liegt zwischen 80 € und 400 €. Für Fragen zur Gebührenhöhe Ihres Transportes wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim.
Bemerkungen
Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Schwertransporte, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr