Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen oder die Ladung die zulässige Gesamtmasse tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Wenn Sie als Antragssteller Ihren Firmensitz oder eine Zweitniederlassung in Achim haben oder der Transport in Achim beginnt, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Achim - Straßen- und Verkehrsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 38

    28832 Achim

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04202 9529-575

    E-Mail: verkehr@stadt.achim.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    • ggf. Genehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Die technischen Voraussetzungen für die Einstufung als "Großraum- und Schwertransport" sind:

    • länger als 16,50 Meter
    • breiter als 2,55 Meter
    • höher als 4,00 Meter
    • schwerer als 41,8 Tonnen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Ihren Antrag können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per E-Mail zurück.

    Informationen zum kostenlosen elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS finden Sie hier.

    Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können.

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Der Antrag sollte grundsätzlich mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang des Transportes und liegt zwischen 80 € und 400 €. Für Fragen zur Gebührenhöhe Ihres Transportes wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim.

    Bemerkungen

    Hinweise für Achim: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwertransporte, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de