Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Hinweise für Harsefeld: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Einzelfahrzeugen oder Lastzügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedürfen einer besonderen Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Hinweise für Harsefeld: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der zu genehmigende Transport beginnt oder bei der Straßenverkehrsbehörde in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Harsefeld - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 25

    21698 Harsefeld

    Kontakt

    Fax: 04164 887-357

    Telefon Festnetz: 04164 887-154

    E-Mail: verkehr@harsefeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harsefeld: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harsefeld: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist nur online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS möglich.

    • Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
    • Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu maximal 3 Jahren Gültigkeit darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, unter anderem:
      • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
      • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
      • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Hinweise für Harsefeld: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Durchführung des Transportes einzureichen.

    Kosten

    Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise für Harsefeld: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Gebühr: 40 bis 1.300 Euro

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwertransporte, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de