Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüchow-Dannenberg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1252

    29432 Lüchow (Wendland)

    Hausanschrift

    Königsberger Straße 10

    29439 Lüchow (Wendland)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung allgemein: Mo, Di, Do, Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr und Do: 14.00 bis 16.00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung. Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Fachdienstes 36-Straßenverkehr und des Fachdienstes 57-Wirtschaftliche Hilfen sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!

    Kontakt

    Fax: 05841 120-278

    Telefon Festnetz: 05841 120-0

    E-Mail: info@luechow-dannenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Tannenbergstraße 2

    29439 Lüchow (Wendland)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.00 bis 12.00 Uhr und Do 13.30 bis 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 120-710 oder 709(Zulassungsstelle)

    Telefon Festnetz: 05841 120-702(Fachdienstleitung)

    Telefon Festnetz: 05841 120-706(Führerscheinstelle)

    E-Mail: straßenverkehr@luechow-dannenberg.de

    Weitere Informationen

    Gebäude ist ebenerdig

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwertransporte, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de