Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Hinweise für Seevetal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Zumeist in der Ordnungsabteilung - Bereich Verkehr

    Zumeist in der Ordnungsabteilung - Bereich Verkehr

    Ansprechpartner

    Für Seevetal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Hinweise für Seevetal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    • Haftungserklärung
    • wenn erforderlich: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
    • Bescheinigung auf Unteilbarkeit der Ladung
    • Bescheinigung, dass ein alternativer Transportweg unmöglich ist
    • Haftungserklärung
    • wenn erforderlich: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
    • Bescheinigung auf Unteilbarkeit der Ladung
    • Bescheinigung, dass ein alternativer Transportweg unmöglich ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Seevetal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    • Gebühr 10,20 EUR - 767,00 EUR
    • Gebühr 10,20 EUR - 767,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seevetal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS finden Sie auf www.vemags.de.

    Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS finden Sie auf www.vemags.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)