Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Hinweise für Diepholz: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) zu stellen. Den Link dazu finden Sie hier.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) zu stellen. Den Link dazu finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Diepholz: Montag 07.30 - 17.00 Uhr Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. (Ausfuhrkennzeichen und Verpflichtungserklärungen 1 Stunde) vor Ende der Sprechzeit. Führerscheinstelle Diepholz: Montag 07.30 - 17.00 Uhr Dienstag 07.30 – 17.00 Uhr mittwochs geschlossen Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Die Führerscheinstellen in Diepholz und Syke bleiben mittwochs geschlossen. In sehr dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns unter fschein@diepholz.de, wir kommen dann auf ihr Anliegen zurück.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rimbert Pundsack
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Hinweise für Diepholz: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Der Antrag ist online über VEMAGS zu stellen.
Die ausgefüllte Haftungserklärung sowie eine ggf. notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO sind online beizufügen.
Der Antrag ist online über VEMAGS zu stellen.
Die ausgefüllte Haftungserklärung sowie eine ggf. notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO sind online beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Hinweise für Diepholz: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Kosten
Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Diepholz: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
- Gebühr:40,00 EUR - 1.300,00 EUR
- Gebühr:40,00 EUR - 1.300,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte
Metainformation
- Ursprungsportal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
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