• Lehrte (Landkreis Region Hannover, Niedersachsen)
Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

Beschreibung

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

Ansprechpartner

86.01 - Team Verwaltung

Adresse

Hausanschrift

Hildesheimer Str. 18

30169 Hannover

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin; Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Kontakt

Weitere Informationen

Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

Version

Technisch erstellt am 26.01.2023

Technisch geändert am 06.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Stadt Lehrte - Untere Straßenverkehrsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Germaniastraße 5

31275 Lehrte

Kontaktperson

  • Herr Rauhut

    Telefon Festnetz: 05132 505-4456

    Fax: 05132 505-4399

  • Frau Giesemann

    Fax: 05132 505-4399

    Telefon Festnetz: 05132 505-4461

Version

Technisch erstellt am 10.12.2024

Technisch geändert am 06.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

  • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
  • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
  • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

Kosten

Gebühr ab 30,00 EUR bis 500,00 EUR

Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Gebühr ab 30,00 EUR bis 500,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 07.03.2025

Stichwörter

Großraumtransport, Schwertransporte, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024