Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    • Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
    • Haftungserklärung
    • ggf. Nachweis einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Der Antrag sollt grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transports gestellt werden. Bei Beantragung einer Dauergenehmigung ist der Antrag mindestens einen Monat im Voraus zu stellen.

    Kosten

    Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Es werden Kosten nach Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese werden nach dem Zeitaufwand berechnet und betragen zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Daneben werden ggf. Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Straße erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Eine Einzelerlaubnis ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination gültig.

     Eine Dauererlaubnis oder- ausnahmegenehmigung bis zu höchstens drei Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anfoderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.

    •  polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Großraum- und Schwerverkehr, Großraumtransport, Schwertransporte, Großraumverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English