Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
86.01 - Team Verwaltung
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Öffnungszeiten
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Kontakt
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Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
- Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
- Haftungserklärung
- ggf. Nachweis einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Der Antrag sollt grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transports gestellt werden. Bei Beantragung einer Dauergenehmigung ist der Antrag mindestens einen Monat im Voraus zu stellen.
Kosten
Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Es werden Kosten nach Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese werden nach dem Zeitaufwand berechnet und betragen zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Daneben werden ggf. Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Straße erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Laatzen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Eine Einzelerlaubnis ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder- ausnahmegenehmigung bis zu höchstens drei Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anfoderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich
- nur für bestimmte Fahrtstrecken
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Großraum- und Schwerverkehr, Großraumtransport, Schwertransporte, Großraumverkehr