Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Hinweise für Barsinghausen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwerlasttransporte

    Allgemeine Informationen

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.

    Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:

    Länge Sattelzug:

    16,50 m

    Länge Gliederzug:

    18,75 m

    Breite:

      2,55 m

    Höhe: 

      4,00 m

    Gesamtgewicht max.:

    40,00 t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)



    Allgemeine Informationen

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.

    Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:

    Länge Sattelzug:

    16,50 m

    Länge Gliederzug:

    18,75 m

    Breite:

    2,55 m

    Höhe:

    4,00 m

    Gesamtgewicht max.:

    40,00 t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Hinweise für Barsinghausen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwerlasttransporte

    Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen werden von den Straßenverkehrsbehörden erteilt (Region Hannover).

    Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen werden von den Straßenverkehrsbehörden erteilt (Region Hannover).

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Deisterplatz 2

    30890 Barsinghausen

    Öffnungszeiten

    Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Gefahrenabwehr, Verkehr/ untere Verkehrsbehörde, Standesamt, Bürgerbüro

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Barsinghausen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwerlasttransporte

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Barsinghausen: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwerlasttransporte

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Eine Beantragung ist auch mittels Übersendung des ausgefüllten Antrages per E-Mail oder Fax möglich

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Eine Beantragung ist auch mittels Übersendung des ausgefüllten Antrages per E-Mail oder Fax möglich

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Metainformation