Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.
Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:
Länge Sattelzug:
16,50 m
Länge Gliederzug:
18,75 m
Breite:
2,55 m
Höhe:
4,00 m
Gesamtgewicht max.:
40,00 t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.
Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:
Länge Sattelzug:
16,50 m
Länge Gliederzug:
18,75 m
Breite:
2,55 m
Höhe:
4,00 m
Gesamtgewicht max.:
40,00 t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
66.12 - Schwertransporte/Transportgenehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-36460
Telefon Festnetz: +49 511 168-33429
Fax: +49 511 168-31231
E-Mail: 66.12.schwer@hannover-stadt.de
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung.
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung.
Voraussetzungen
Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Eine Beantragung ist auch mittels Übersendung des ausgefüllten Antrages per E-Mail oder Fax möglich.
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Eine Beantragung ist auch mittels Übersendung des ausgefüllten Antrages per E-Mail oder Fax möglich.
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel bis zu 5 Werktage dauert.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel bis zu 5 Werktage dauert.
Kosten
Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Gebühr: EUR 10,20 bis 767,00
Gebühr: EUR 10,20 bis 767,00
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte