Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr

    Allgemeine Informationen

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.

    Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:

    Länge Sattelzug:

    16,50  m

    Länge Gliederzug:

    18,75  m

    Breite:

      2,55  m

    Höhe: 

      4,00  m

    Gesamtgewicht max.:

    40,00  t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)



    Allgemeine Informationen

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.

    Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:

    Länge Sattelzug:

    16,50 m

    Länge Gliederzug:

    18,75 m

    Breite:

    2,55 m

    Höhe:

    4,00 m

    Gesamtgewicht max.:

    40,00 t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    66.12 - Schwertransporte/Transportgenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rundestr. 6

    30161 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-36460

    Telefon Festnetz: +49 511 168-33429

    Fax: +49 511 168-31231

    E-Mail: 66.12.schwer@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung.

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Eine Beantragung ist auch mittels Übersendung des ausgefüllten Antrages per E-Mail oder Fax möglich.

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Eine Beantragung ist auch mittels Übersendung des ausgefüllten Antrages per E-Mail oder Fax möglich.

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr

    Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel bis zu 5 Werktage dauert.

    Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel bis zu 5 Werktage dauert.

    Kosten

    Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr

    Gebühr: EUR 10,20 bis 767,00

    Gebühr: EUR 10,20 bis 767,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)