Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung

    Beschreibung

    In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
    • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
    • Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.

    Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Jade - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jader Straße 47

    26349 Jade

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus / neben dem Feuerwehrgebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04454 899-10

    Telefon Festnetz: 04454 899-220

    E-Mail: u.mohrhusen@gemeinde-jade.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard

    Bankverbindung

    Gemeinde Jade

    Empfänger: Gemeinde Jade

    IBAN: DE71 2805 0100 0052 3164 03

    BIC: SLZODE22XXX

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-214

    Fax: 04401 927-100

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Allgem. Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04401 927-100

    Telefon Festnetz: 04401 927-330

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung

    Fristen

    Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.

    Kosten

    für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt): Gebühr ab 105.00 EUR bis 160.00 EUR

    für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst): Gebühr ab 55.00 EUR bis 95.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonntagsfahrgenehmigung, Feiertagsfahrverbot, Sonntagsfahrverbot, LKW

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English