Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
Unter bestimmten Vorraussetzungen können Sie eine Ausnahemgenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot beantragen.
Beschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Voraussetzungen
Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04401 927-0
Fax: 04401 927-100
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung ; Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Busche
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Telefon Festnetz: 04401 927-214
Fax: 04401 927-422
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-422
Frau Britta Rathekamp
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-306
Fax: 04401 927-422
Herr Sujenehru Sivanehru
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Fax: 04401 927-422
Telefon Festnetz: 04401 927-807
Herr Marco Tischbierek
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Fax: 04401 927-422
E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-803
Frau Sylvia Minet
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Telefon Festnetz: 04401 927-293
Fax: 04401 927-422
E-Mail: sylvia.minet@wesermarsch.de
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04401 927-330
Kontaktperson
Frau Ria Meinardus
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: ria.meinardus@lkbra.de
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-330
Herr Rolf Kuhn
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: rolf.kuhn@wesermarsch.de
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-485
Frau Marzena Haroon
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Telefon Festnetz: 04401 927-817
E-Mail: marzena.haroon@wesermarsch.de
Fax: 04401 927-100
Internet
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Fristen
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Kosten
für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt): Gebühr ab 105,00 EUR bis 160,00 EUR
für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt): Gebühr ab 105,00 EUR bis 160,00 EUR
für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst): Gebühr ab 55,00 EUR bis 95,00 EUR
für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst): Gebühr ab 55,00 EUR bis 95,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weitere Informationen
Nicht angegeben
Bemerkungen
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nicht angegeben am 17.08.2007