Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung

    Beschreibung

    In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
    • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
    • Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.

    Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.

    Hinweise für Börßum: Spezialisierung

    Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

    Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe

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    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Abteilung 320 Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Halchtersche Straße 26

    38304 Wolfenbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 84587

    Fax: 05331 84553

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2017 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.

    Kosten

    für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt): Gebühr ab 105.0 EUR bis 160.0 EUR

    für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst): Gebühr ab 55.0 EUR bis 95.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    LKW, Feiertagsfahrverbot, Sonntagsfahrverbot, Sonntagsfahrgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation