Mietomnibusgenehmigung beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Ansprechpartner
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Stade/Buxtehude sowie Führerscheinstelle sind: Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ahrens
Herr Volker Balzer
Frau Bincke
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Formeller Antrag:
Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis
Formulare
Hinweise für Stade: Genehmigungsverfahren Gelegenheitsverkehr mit Kfz
- Vermögensübersicht PBefGAntragsformular zum Nachweis des Eigenkapitals bei Unternehmen des Taxen- und Mietwagengewerbes.
- Eigenkapitalbescheinigung StraßenpersonenverkehrBescheinigung für Straßenpersonenverkehrsunternehmer (Taxi-, Mietwagen- oder Omnibusbetriebe) zum Nachweis des erforderlichen Eigenkapitals.
- Zusatzbescheinigung Straßenpersonenverkehr
- Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz Kraftomnibusse
- Vermögensübersicht PBefGAntragsformular zum Nachweis des Eigenkapitals bei Unternehmen des Taxen- und Mietwagengewerbes.
- Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz Kraftomnibusse
- Eigenkapitalbescheinigung StraßenpersonenverkehrBescheinigung für Straßenpersonenverkehrsunternehmer (Taxi-, Mietwagen- oder Omnibusbetriebe) zum Nachweis des erforderlichen Eigenkapitals.
- Zusatzbescheinigung Straßenpersonenverkehr
Voraussetzungen
Antragstellende müssen
- persönlich zuverlässig;
- finanziell leistungsfähig und
- fachlich geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Fristen
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Hinweise für Stade: Genehmigungsverfahren Gelegenheitsverkehr mit Kfz
Eine Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr wird regelmäßig für bis zu 5 Jahre erteilt. Ausnahmen bilden nur die erstmalige Erteilung einer Taxenkonzession (2 Jahre) und die Genehmigung für den Betrieb eines Kraftomnibusunternehmens im Gelegenheitsverkehr (bis zu 10 Jahre)
Eine Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr wird regelmäßig für bis zu 5 Jahre erteilt. Ausnahmen bilden nur die erstmalige Erteilung einer Taxenkonzession (2 Jahre) und die Genehmigung für den Betrieb eines Kraftomnibusunternehmens im Gelegenheitsverkehr (bis zu 10 Jahre)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Hinweise für Stade: Genehmigungsverfahren Gelegenheitsverkehr mit Kfz
Die Genehmigungsgebühr wird in Abhängigkeit von dem Verwaltungsaufwand, unter Berücksichtigung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und dem Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis, festgesetzt.
Die Genehmigungsgebühr wird in Abhängigkeit von dem Verwaltungsaufwand, unter Berücksichtigung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und dem Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis, festgesetzt.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Genehmigungsverfahren Gelegenheitsverkehr mit Kfz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 03.11.2020
Stichwörter
Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Busverkehr, Mietomnibus, BUS