Mietomnibusgenehmigung beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Ansprechpartner
173.1 Team Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Täglich 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Zusätzlich: Dienstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Formeller Antrag:
Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis
Formulare
Hinweise für Nienburg (Weser): Mietomnibusgenehmigung beantragen
Voraussetzungen
Antragstellende müssen
- persönlich zuverlässig;
- finanziell leistungsfähig und
- fachlich geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Fristen
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Hinweise für Nienburg (Weser): Mietomnibusgenehmigung beantragen
Eine Genehmigung für den Mietwagen- und Taxenverkehr wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.
Eine Genehmigung für den Mietomnibusverkehr und die EU-Linzenz wird für eine Höchstdauer von 10 Jahren erteilt.
Eine Genehmigung für den Mietwagen- und Taxenverkehr wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.
Eine Genehmigung für den Mietomnibusverkehr und die EU-Linzenz wird für eine Höchstdauer von 10 Jahren erteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Hinweise für Nienburg (Weser): Mietomnibusgenehmigung beantragen
Die Genehmigungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung in der Regel beim:
- Mietwagenverkehr 100 EUR für das erste Fahrzeug und 30 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Taxenverkehr 200 EUR für das erste Fahrzeug und 40 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Gelegenheitsverkehr mit KOM 300 EUR für das erste Fahrzeug und 40 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
- EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr 100 EUR und 20 EUR für jedes weitere Fahrzeug
Die Genehmigungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung in der Regel beim:
- Mietwagenverkehr 100 EUR für das erste Fahrzeug und 30 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Taxenverkehr 200 EUR für das erste Fahrzeug und 40 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Gelegenheitsverkehr mit KOM 300 EUR für das erste Fahrzeug und 40 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
- EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr 100 EUR und 20 EUR für jedes weitere Fahrzeug
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 03.11.2020
Stichwörter
Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Busverkehr, Mietomnibus, BUS