Mietomnibusgenehmigung beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
Informationen für Personen, die ein Unternehmen mit Betriebssitz in der Landeshauptstadt Hannover gründen wollen.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht.
Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. Die in der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz genannten Beförderungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind
- Verkehr mit Taxen
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM)
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen
- Grenzüberschreitender Personenverkehr mit KOM
An wen wird die Genehmigung erteilt?
Die Genehmigung wird dem Unternehmer für seine Person erteilt. Die Übertragung der Genehmigung mit allen Rechten und Pflichten auf einen anderen Unternehmer bedarf ebenso wie die Übertragung der Betriebsführung auf eine andere Person der vorherigen Genehmigung. Die Weitergabe von Urkunden an andere Personen ist nicht zulässig.
Achtung: Der Unternehmer oder derjenige, auf den die Betriebsführung übertragen ist, muss den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung betreiben.
Informationen für Personen, die ein Unternehmen mit Betriebssitz in der Landeshauptstadt Hannover gründen wollen.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht.
Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. Die in der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz genannten Beförderungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind
- Verkehr mit Taxen
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM)
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen
- Grenzüberschreitender Personenverkehr mit KOM
An wen wird die Genehmigung erteilt?
Die Genehmigung wird dem Unternehmer für seine Person erteilt. Die Übertragung der Genehmigung mit allen Rechten und Pflichten auf einen anderen Unternehmer bedarf ebenso wie die Übertragung der Betriebsführung auf eine andere Person der vorherigen Genehmigung. Die Weitergabe von Urkunden an andere Personen ist nicht zulässig.
Achtung: Der Unternehmer oder derjenige, auf den die Betriebsführung übertragen ist, muss den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung betreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Zuständigkeit
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover
Weitere Informationen sind erhältlich bei folgenden Institutionen:
AOK Hannover
30142 Hannover
Tel. 0511 / 28 50
Fax: 0511 / 28 52 98 0
E-mail: aok.hannover@nds.aok.de
Internet: www.aok-niedersachsen.de
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstr. 54
22765 Hamburg
Tel. 040 / 39 80 0
Fax: 040 / 39 80 16 66
E-mail: hv-m@bgf.de
Internet: www.bgf.de
Existenzgründungszentrum Hannover (EGZ)
Davenstedter Str. 60
30453 Hannover
Tel: 0511 / 21 42 99 60
Fax: 0511 / 22 14 29 97 0
E-mail: egz.hannover@t-online.de
Internet: www.egz-hannover.de
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95
30177 Hannover
Tel. 0511 / 96 26 29 0
Fax: 0511 / 96 26 29 9
E-mail: schaefer@gvn.de
Internet: www.gvn.de
Gewerkschaft ver.di
Goseriede 10
30159 Hannover
Tel. 0511 / 12 40 00
Fax: 0511 / 12 40 03 77
E-mail: christoph.feldmann@verdi.de
Internet: www.verdi.de
Industrie- und Handelskammer
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Tel. 0511 / 31 07 32 2
Fax: 0511 / 31 07 30 2
E-mail: fachkunde-verkehr@hannover-ihk.de
Internet: www.hannover-ihk.de
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bereich Gewerbeangelegenheiten
Gewerbemeldung
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Tel. 0511 / 168-31148
Fax: 0511 / 168-31173
E-mail: 32.221@Hannover-Stadt.de
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bereich Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeprüfung
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Tel. 0511 / 168-31112
Fax: 0511 / 168-31177
E-mail: 32.221@Hannover-Stadt.de
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Finanzen
Bereich Vollstreckung
Johannssenstraße 10
30159 Hannover
Tel. 0511 / 168-0
Fax: 0511 / 168-45144
E-mail: 20.4@Hannover-Stadt.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel. 0511 / 90 96 0
Fax: 0511 / 90 96 19 9
E-mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover
Weitere Informationen sind erhältlich bei folgenden Institutionen:
AOK Hannover
30142 Hannover
Tel. 0511 / 28 50
Fax: 0511 / 28 52 98 0
E-mail: aok.hannover@nds.aok.de
Internet: www.aok-niedersachsen.de
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstr. 54
22765 Hamburg
Tel. 040 / 39 80 0
Fax: 040 / 39 80 16 66
E-mail: hv-m@bgf.de
Internet: www.bgf.de
Existenzgründungszentrum Hannover (EGZ)
Davenstedter Str. 60
30453 Hannover
Tel: 0511 / 21 42 99 60
Fax: 0511 / 22 14 29 97 0
E-mail: egz.hannover@t-online.de
Internet: www.egz-hannover.de
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95
30177 Hannover
Tel. 0511 / 96 26 29 0
Fax: 0511 / 96 26 29 9
E-mail: schaefer@gvn.de
Internet: www.gvn.de
Gewerkschaft ver.di
Goseriede 10
30159 Hannover
Tel. 0511 / 12 40 00
Fax: 0511 / 12 40 03 77
E-mail: christoph.feldmann@verdi.de
Internet: www.verdi.de
Industrie- und Handelskammer
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Tel. 0511 / 31 07 32 2
Fax: 0511 / 31 07 30 2
E-mail: fachkunde-verkehr@hannover-ihk.de
Internet: www.hannover-ihk.de
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bereich Gewerbeangelegenheiten
Gewerbemeldung
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Tel. 0511 / 168-31148
Fax: 0511 / 168-31173
E-mail: 32.221@Hannover-Stadt.de
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bereich Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeprüfung
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Tel. 0511 / 168-31112
Fax: 0511 / 168-31177
E-mail: 32.221@Hannover-Stadt.de
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Finanzen
Bereich Vollstreckung
Johannssenstraße 10
30159 Hannover
Tel. 0511 / 168-0
Fax: 0511 / 168-45144
E-mail: 20.4@Hannover-Stadt.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel. 0511 / 90 96 0
Fax: 0511 / 90 96 19 9
E-mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Ansprechpartner
32.12.4 - Fahrschulen, Personenbeförderungs- u. Güterkraftverkehrsunternehmen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 bis 13:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr Mi: geschlossen Do:08:00 bis 13:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-48594
Fax: +49 511 168-41221
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Formeller Antrag:
Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
- Ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit z. B. durch Eigenkapitalbescheinigung
- Bescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers zum Nachweis der Zuverlässigkeit für jede vertretungsberechtigte Person und Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für das Unternehmen
- Prüfungszeugnis zum Nachweis der fachlichen Eignung
- Fahrzeugliste
- Für juristische Personen und Personengesellschaften zusätzlich: Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Wo sind diese Unterlagen erhältlich?
Die Registerauszüge und das Führungszeugnis können Sie bei Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover unter Beifügung des Formblattes Einverständniserklärung (siehe unten) beantragen.
Ausnahme: Die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für eine Gesellschaft, z. B. GmbH, OHG oder KG können nur bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz beantragt werden.- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beim zuständigen Finanzamt,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde beim Fachbereich Finanzen der Landeshauptstadt Hannover,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers bei der zuständigen Krankenkasse, z. B. AOK,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen in Hamburg,
- die Eigenkapitalbescheinigung (Formblatt siehe unten) füllt ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, etc. für Sie aus und bestätigt die Angaben mit seinem Stempel und der Unterschrift
Für wen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu beantragen?
- für das Unternehmen
- für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
- alle Gesellschafter einer Personengesellschaft
Bei Antragstellung werden mit dem Einverständnis der betroffenen Personen Auskünfte aus dem Fahreignungsregister und dem Gewerbezentralregister sowie Führungszeugnisse beantragt.
Wie lange sind die Unterlagen gültig?- Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit z. B. durch Eigenkapitalbescheinigung
- Bescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers zum Nachweis der Zuverlässigkeit für jede vertretungsberechtigte Person und Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für das Unternehmen
- Prüfungszeugnis zum Nachweis der fachlichen Eignung
- Fahrzeugliste
- Für juristische Personen und Personengesellschaften zusätzlich: Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Wo sind diese Unterlagen erhältlich?
Die Registerauszüge und das Führungszeugnis können Sie bei Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover unter Beifügung des Formblattes Einverständniserklärung (siehe unten) beantragen.
Ausnahme: Die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für eine Gesellschaft, z. B. GmbH, OHG oder KG können nur bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz beantragt werden.- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beim zuständigen Finanzamt,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde beim Fachbereich Finanzen der Landeshauptstadt Hannover,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers bei der zuständigen Krankenkasse, z. B. AOK,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen in Hamburg,
- die Eigenkapitalbescheinigung (Formblatt siehe unten) füllt ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, etc. für Sie aus und bestätigt die Angaben mit seinem Stempel und der Unterschrift
Für wen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu beantragen?
- für das Unternehmen
- für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
- alle Gesellschafter einer Personengesellschaft
Bei Antragstellung werden mit dem Einverständnis der betroffenen Personen Auskünfte aus dem Fahreignungsregister und dem Gewerbezentralregister sowie Führungszeugnisse beantragt.
Wie lange sind die Unterlagen gültig?- Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Voraussetzungen
Antragstellende müssen
- persönlich zuverlässig;
- finanziell leistungsfähig und
- fachlich geeignet sein.
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
- Zuverlässigkeit des Unternehmers und der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der geschäftsführenden Gesellschafter,
- Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellte Person,
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
Notwendiges Eigenkapital bzw. Reserven des Unternehmens:- bei KOM: 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug,
- bei PKW: 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
- Zuverlässigkeit des Unternehmers und der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der geschäftsführenden Gesellschafter,
- Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellte Person,
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
Notwendiges Eigenkapital bzw. Reserven des Unternehmens:- bei KOM: 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug,
- bei PKW: 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO)
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO)
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO)
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung u. a. die für die Gewerbeaufsicht zuständige Behörde, die Industrie- und Handelskammer, die Fachgewerkschaften und Verkehrsverbände.
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung u. a. die für die Gewerbeaufsicht zuständige Behörde, die Industrie- und Handelskammer, die Fachgewerkschaften und Verkehrsverbände.
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Fristen
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
Eine Genehmigung PKW wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren und für KOM von max. 10 Jahren erteilt.
Eine Genehmigung PKW wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren und für KOM von max. 10 Jahren erteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
Die Genehmigungsgebühr ist abhängig von Laufzeit und Verkehrsform und wird auf Anfrage mitgeteilt.
Die Genehmigungsgebühr ist abhängig von Laufzeit und Verkehrsform und wird auf Anfrage mitgeteilt.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 03.11.2020
Stichwörter
Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Busverkehr, Mietomnibus, BUS