Mietomnibusgenehmigung beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Hinweise für Braunschweig: Mietomnibusgenehmigung Erteilung -innerstaatlich- (IES:Braunschweig)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Ansprechpartner
Braunschweig - Gewerblicher Kraftverkehr
Beschreibung
Hier werden Personenbeförderungsgenehmigungen (Taxi- / Mietwagen- und Kraftomnibuskonzessionen) erteilt und überwacht. Darüber hinaus werden Güterkraftverkehrsangelegenheiten bearbeitet.
Adresse
Postanschrift
Porschestraße 5
38112 Braunschweig
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich! Bitte kontaktieren Sie uns zu Ihrem Anliegen unter * der E-Mail-Adresse: gewerblicher.verkehr@braunschweig.de oder * der folgenden Rufnummern: 0531 470 7404 oder 7405
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4707404
Kontaktperson
Frau Borrmann
Internet
Braunschweig - Gewerblicher Kraftverkehr
Beschreibung
Hier werden Personenbeförderungsgenehmigungen (Taxi- / Mietwagen- und Kraftomnibuskonzessionen) erteilt und überwacht. Darüber hinaus werden Güterkraftverkehrsangelegenheiten bearbeitet.
Öffnungszeiten
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Frau Borrmann
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Braunschweig - Gewerblicher Kraftverkehr
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Hier werden Personenbeförderungsgenehmigungen (Taxi- / Mietwagen- und Kraftomnibuskonzessionen) erteilt und überwacht. Darüber hinaus werden Güterkraftverkehrsangelegenheiten bearbeitet.
Öffnungszeiten
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Frau Borrmann
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erforderliche Unterlagen
Formeller Antrag:
Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis
Voraussetzungen
Antragstellende müssen
- persönlich zuverlässig;
- finanziell leistungsfähig und
- fachlich geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Fristen
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 03.11.2020
Stichwörter
Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Mietomnibus, Busverkehr, BUS, Genehmigung zum Mietomnibusverkehr