Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information

    Allgemeine Informationen

    Seit 2007 dürfen in durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" ausgewiesenen Umweltzonen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit einer entsprechenden gültigen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.
    Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

    Die Plaketten in den Farben Rot (Stufe2), Gelb (Stufe 3) und Grün (Stufe 4) entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe. Inzwischen haben die roten und gelben Plaketten kaum noch Bedeutung, Umweltzonen erlauben i.d.R. nur noch Fahrzeuge, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind.

    Die "blaue" Plakette (Stufe 5) wurde vom Gesetzgeber bisher nicht eingeführt. Diese ist nicht zu verwechseln mit der blauen "E-Plakette" mit denen ausländische Fahrzeuge als Elektrofahrzeug gekennzeichnet werden können. (Infos zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen finden Sie hier...)

    Für welche Fahrzeuge gilt die Regelung?

    Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

    Hier können Sie auch online überprüfen, ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.

    Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

    • mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen
    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
    • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
    • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
    • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
    • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
    • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen


    Allgemeine Informationen

    Seit 2007 dürfen in durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" ausgewiesenen Umweltzonen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit einer entsprechenden gültigen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.
    Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

    Die Plaketten in den Farben Rot (Stufe2), Gelb (Stufe 3) und Grün (Stufe 4) entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe. Inzwischen haben die roten und gelben Plaketten kaum noch Bedeutung, Umweltzonen erlauben i.d.R. nur noch Fahrzeuge, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind.

    Die "blaue" Plakette (Stufe 5) wurde vom Gesetzgeber bisher nicht eingeführt. Diese ist nicht zu verwechseln mit der blauen "E-Plakette" mit denen ausländische Fahrzeuge als Elektrofahrzeug gekennzeichnet werden können. (Infos zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen finden Sie hier...)

    Für welche Fahrzeuge gilt die Regelung?

    Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

    Hier können Sie auch online überprüfen, ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.

    Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

    • mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen
    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
    • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
    • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
    • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
    • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
    • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information

    Die Feinstaubplakette erhalten Sie in der Zulassungsstelle Jever oder in der Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel, in anerkannten Kfz-Werkstätten oder anderen zur Ausgabe berechtigten Dienstleistern.

    Die Feinstaubplakette erhalten Sie in der Zulassungsstelle Jever oder in der Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel, in anerkannten Kfz-Werkstätten oder anderen zur Ausgabe berechtigten Dienstleistern.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-8787

    E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel erreichen Sie unter: 04451/953-400

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.

    Verfahrensablauf

    Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Es fallen ggf. weitere Gebühren für die Bearbeitung und/oder den Versand an.: Gebühr 6.1 EUR

    Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Feinstaubplakette beträgt bei der Zulassungsbehörde Friesland 5,10 €

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Feinstaubplakette beträgt bei der Zulassungsbehörde Friesland 5,10 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information

    Am Fahrzeug befindet sich zwar eine Feinstaubplakette, aber das darauf eingetragene Kennzeichen stimmt nicht mehr mit dem Kennzeichens des Fahrzeuges überein?

    Nach neuester Rechtsprechung wird eine Feinstaubplakette mit nicht übereinstimmenden Kennzeichen als ungültig angesehen, und kann innerhalb einer Umweltzone mit einem Bußgeld belegt werden.

    Deshalb empfehlen wir, die Feinstaubplakette bei einem Kennzeichenwechsel ebenfalls auszutauschen.

    Im Landkreis Friesland wurde bislang keine Umweltzone eingerichtet.

    Besuchen Sie auch das Eingangsportal der Zulassungsstelle. Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick:

    • Termin buchen
    • Wunschkennzeichen reservieren
    • Infos zu Ihrem Anliegen
    • Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
    • Bring&Send-Service
    • Formulare  u.v.m.

             zum Eingangsportal der Zulassungsstelle -- >                                                                   

    Am Fahrzeug befindet sich zwar eine Feinstaubplakette, aber das darauf eingetragene Kennzeichen stimmt nicht mehr mit dem Kennzeichens des Fahrzeuges überein?

    Nach neuester Rechtsprechung wird eine Feinstaubplakette mit nicht übereinstimmenden Kennzeichen als ungültig angesehen, und kann innerhalb einer Umweltzone mit einem Bußgeld belegt werden.

    Deshalb empfehlen wir, die Feinstaubplakette bei einem Kennzeichenwechsel ebenfalls auszutauschen.

    Im Landkreis Friesland wurde bislang keine Umweltzone eingerichtet.

    Besuchen Sie auch das Eingangsportal der Zulassungsstelle. Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick:

    • Termin buchen
    • Wunschkennzeichen reservieren
    • Infos zu Ihrem Anliegen
    • Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
    • Bring&Send-Service
    • Formulare u.v.m.

    zum Eingangsportal der Zulassungsstelle -- >

    Weitere Informationen

    Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 22.07.2024 (von: Rose, Katja)

    Stichwörter

    Umweltplakette, Umweltzone, Feinstaubplakette beantragen, Ozon-Plakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)