Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information
Seit 2007 dürfen in durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" ausgewiesenen Umweltzonen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit einer entsprechenden gültigen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.
Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.
Die Plaketten in den Farben Rot (Stufe2), Gelb (Stufe 3) und Grün (Stufe 4) entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe. Inzwischen haben die roten und gelben Plaketten kaum noch Bedeutung, Umweltzonen erlauben i.d.R. nur noch Fahrzeuge, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind.
Die "blaue" Plakette (Stufe 5) wurde vom Gesetzgeber bisher nicht eingeführt. Diese ist nicht zu verwechseln mit der blauen "E-Plakette" mit denen ausländische Fahrzeuge als Elektrofahrzeug gekennzeichnet werden können. (Infos zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen finden Sie hier...)
Für welche Fahrzeuge gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.
Hier können Sie auch online überprüfen, ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
- zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
- Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen
Seit 2007 dürfen in durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" ausgewiesenen Umweltzonen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit einer entsprechenden gültigen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.
Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.
Die Plaketten in den Farben Rot (Stufe2), Gelb (Stufe 3) und Grün (Stufe 4) entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe. Inzwischen haben die roten und gelben Plaketten kaum noch Bedeutung, Umweltzonen erlauben i.d.R. nur noch Fahrzeuge, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind.
Die "blaue" Plakette (Stufe 5) wurde vom Gesetzgeber bisher nicht eingeführt. Diese ist nicht zu verwechseln mit der blauen "E-Plakette" mit denen ausländische Fahrzeuge als Elektrofahrzeug gekennzeichnet werden können. (Infos zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen finden Sie hier...)
Für welche Fahrzeuge gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.
Hier können Sie auch online überprüfen, ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
- zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
- Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information
Die Feinstaubplakette erhalten Sie in der Zulassungsstelle Jever oder in der Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel, in anerkannten Kfz-Werkstätten oder anderen zur Ausgabe berechtigten Dienstleistern.
Die Feinstaubplakette erhalten Sie in der Zulassungsstelle Jever oder in der Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel, in anerkannten Kfz-Werkstätten oder anderen zur Ausgabe berechtigten Dienstleistern.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-8787
E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+40&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+47&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV) https://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/2_1_35.pdf
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Verfahrensablauf
Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Es fallen ggf. weitere Gebühren für die Bearbeitung und/oder den Versand an.: Gebühr 6.1 EUR
Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information
Die Gebühr für die Ausstellung einer Feinstaubplakette beträgt bei der Zulassungsbehörde Friesland 5,10 €
Die Gebühr für die Ausstellung einer Feinstaubplakette beträgt bei der Zulassungsbehörde Friesland 5,10 €
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Hinweise für Friesland: Feinstaubplakette Information
Am Fahrzeug befindet sich zwar eine Feinstaubplakette, aber das darauf eingetragene Kennzeichen stimmt nicht mehr mit dem Kennzeichens des Fahrzeuges überein?
Nach neuester Rechtsprechung wird eine Feinstaubplakette mit nicht übereinstimmenden Kennzeichen als ungültig angesehen, und kann innerhalb einer Umweltzone mit einem Bußgeld belegt werden.
Deshalb empfehlen wir, die Feinstaubplakette bei einem Kennzeichenwechsel ebenfalls auszutauschen.
Im Landkreis Friesland wurde bislang keine Umweltzone eingerichtet.
Besuchen Sie auch das Eingangsportal der Zulassungsstelle. Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick:
- Termin buchen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Infos zu Ihrem Anliegen
- Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
- Bring&Send-Service
- Formulare u.v.m.
Am Fahrzeug befindet sich zwar eine Feinstaubplakette, aber das darauf eingetragene Kennzeichen stimmt nicht mehr mit dem Kennzeichens des Fahrzeuges überein?
Nach neuester Rechtsprechung wird eine Feinstaubplakette mit nicht übereinstimmenden Kennzeichen als ungültig angesehen, und kann innerhalb einer Umweltzone mit einem Bußgeld belegt werden.
Deshalb empfehlen wir, die Feinstaubplakette bei einem Kennzeichenwechsel ebenfalls auszutauschen.
Im Landkreis Friesland wurde bislang keine Umweltzone eingerichtet.
Besuchen Sie auch das Eingangsportal der Zulassungsstelle. Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick:
- Termin buchen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Infos zu Ihrem Anliegen
- Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
- Bring&Send-Service
- Formulare u.v.m.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020
Stichwörter
Umweltplakette, Umweltzone, Feinstaubplakette beantragen, Ozon-Plakette