Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Umweltplakette
Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Was ist eine Umweltplakette und welchem Zweck dient die Kennzeichnung?
Städte und Gemeinden können zur Reduzierung der Feinstaubbelastung so genannte Umweltzonen einrichten, die dann nur von Fahrzeugen passiert werden dürfen, die mit einer entsprechende Plakette gekennzeichnet sind. In der Regel liegen die Umweltzonen in einem mehrere Kilometer großen Radius um die Innenstadt herum. In welchen Städten es aktuell eine Umweltzone gibt, und von welchen Fahrzeugen sie passiert werden darf, erfahren Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes (Link siehe unten).
Es wurden drei Plaketten eingeführt. Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge, die in die Schadstoffgruppe 4 eingestuft werden können, die gelbe Plakette Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 und eine rote Plakette Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2. Keine Plakette gibt es für Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alte Dieselfahrzeuge.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette ihr Fahrzeug bekommt. Sie finden die für die Klassifizierung entscheidende Schlüsselnummer ...
... in Ihrem Fahrzeugschein/-brief zu Ziffer 1, Stelle 5 und 6 bzw.
... in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1, Stelle 3 und 4.
Übersicht: Zuordnung der Plaketten
Sie können auch das Portal der DEKRA (Link siehe unten) nutzen, um zu ermitteln, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt.
Hinweis: Die Schlüsselnummern für EURO 5 und EURO 6 sind in der Tabelle nicht enthalten. Fahrzeuge, die die Emissionsgrenzwerte nach EURO 5 und EURO 6 erfüllen, werden immer der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und erhalten eine grüne Plakette.
Muss jedes Fahrzeug mit einer Umweltplakette gekennzeichnet werden?
Eine generelle Pflicht, diese Plakette anzubringen, besteht nicht. Wenn Sie aber mit Ihrem Fahrzeug in eine ausgewiesene Umweltzone fahren wollen, muss die Plakette an der unteren Innenseite der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite deutlich angebracht sein. Anderenfalls droht eine Geldbuße.
Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Was ist eine Umweltplakette und welchem Zweck dient die Kennzeichnung?
Städte und Gemeinden können zur Reduzierung der Feinstaubbelastung so genannte Umweltzonen einrichten, die dann nur von Fahrzeugen passiert werden dürfen, die mit einer entsprechende Plakette gekennzeichnet sind. In der Regel liegen die Umweltzonen in einem mehrere Kilometer großen Radius um die Innenstadt herum. In welchen Städten es aktuell eine Umweltzone gibt, und von welchen Fahrzeugen sie passiert werden darf, erfahren Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes (Link siehe unten).
Es wurden drei Plaketten eingeführt. Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge, die in die Schadstoffgruppe 4 eingestuft werden können, die gelbe Plakette Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 und eine rote Plakette Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2. Keine Plakette gibt es für Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alte Dieselfahrzeuge.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette ihr Fahrzeug bekommt. Sie finden die für die Klassifizierung entscheidende Schlüsselnummer ...
... in Ihrem Fahrzeugschein/-brief zu Ziffer 1, Stelle 5 und 6 bzw.
... in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1, Stelle 3 und 4.
Übersicht: Zuordnung der Plaketten
Sie können auch das Portal der DEKRA (Link siehe unten) nutzen, um zu ermitteln, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt.
Hinweis: Die Schlüsselnummern für EURO 5 und EURO 6 sind in der Tabelle nicht enthalten. Fahrzeuge, die die Emissionsgrenzwerte nach EURO 5 und EURO 6 erfüllen, werden immer der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und erhalten eine grüne Plakette.
Muss jedes Fahrzeug mit einer Umweltplakette gekennzeichnet werden?
Eine generelle Pflicht, diese Plakette anzubringen, besteht nicht. Wenn Sie aber mit Ihrem Fahrzeug in eine ausgewiesene Umweltzone fahren wollen, muss die Plakette an der unteren Innenseite der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite deutlich angebracht sein. Anderenfalls droht eine Geldbuße.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Umweltplakette
Die Plaketten dürfen von den Zulassungsbehörden, Technischen Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) sowie KFZ-Werkstätten, die zur Abgasuntersuchung berechtigt sind, herausgegeben werden.
Wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).
Die Plaketten dürfen von den Zulassungsbehörden, Technischen Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) sowie KFZ-Werkstätten, die zur Abgasuntersuchung berechtigt sind, herausgegeben werden.
Wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Umweltplakette
Bitte legen Sie die Zulassungsbescheinigung Tei I (Fahrzeugschein) vor.
Bitte legen Sie die Zulassungsbescheinigung Tei I (Fahrzeugschein) vor.
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+40&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+47&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV) https://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/2_1_35.pdf
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Umweltplakette
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Verfahrensablauf
Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Es fallen ggf. weitere Gebühren für die Bearbeitung und/oder den Versand an.: Gebühr 6.1 EUR
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Umweltplakette
Im BürgerService wird die Plakette für 6,10 EUR ausgegeben.
Im BürgerService wird die Plakette für 6,10 EUR ausgegeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Umweltplakette
- Online-Terminvergabe Landkreis HarburgTermine im BürgerService, Führerscheinstelle, Migration
- Umweltzonen in Deutschland
- DEKRA Portal UmweltplaketteDekra-Portal Umweltplakette Feinstaub
- Online-Terminvergabe Landkreis HarburgTermine im BürgerService, Führerscheinstelle, Migration
- Umweltzonen in Deutschland
- DEKRA Portal UmweltplaketteDekra-Portal Umweltplakette Feinstaub
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020
Stichwörter
Umweltplakette, Umweltzone, Feinstaubplakette beantragen, Ozon-Plakette