Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

    Kosten

    Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de