Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
Hinweise für Harburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind (§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO)).
Von dieser Verpflichtung hat der Gesetz- und Verordnungsgeber gleichzeitig auch Ausnahmen festgelegt:
- Taxi- und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung.
- Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk.
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren und Fahrten auf Parkplätzen.
Es gibt auch die Möglichkeit, von der Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden (§ 46 StVO). Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko tragen Sie. Daher sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie zukünftig dieses Risiko eingehen wollen, denn Sicherheitsgurt und Schutzhelm dienen Ihrer Sicherheit und Ihrem Schutz von Gesundheit und Leben bei Verkehrsunfällen.
Den formlosen Antrag können Sie gern persönlich oder schriftlich an einem der drei Standorte des BürgerService stellen.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Von der Helmtragepflicht können Sie befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, müssen Sie eine fachärztliche Bescheinigung vorlegen, dass die Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Die Ausnahmegenehmigung wird befristet erteilt; es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind (§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO)).
Von dieser Verpflichtung hat der Gesetz- und Verordnungsgeber gleichzeitig auch Ausnahmen festgelegt:
- Taxi- und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung.
- Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk.
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren und Fahrten auf Parkplätzen.
Es gibt auch die Möglichkeit, von der Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden (§ 46 StVO). Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko tragen Sie. Daher sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie zukünftig dieses Risiko eingehen wollen, denn Sicherheitsgurt und Schutzhelm dienen Ihrer Sicherheit und Ihrem Schutz von Gesundheit und Leben bei Verkehrsunfällen.
Den formlosen Antrag können Sie gern persönlich oder schriftlich an einem der drei Standorte des BürgerService stellen.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Von der Helmtragepflicht können Sie befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, müssen Sie eine fachärztliche Bescheinigung vorlegen, dass die Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Die Ausnahmegenehmigung wird befristet erteilt; es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Hinweise für Harburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis Harburg, BürgerService, Standorte Winsen, Buchholz oder Seevetal-Hittfeld.
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis Harburg, BürgerService, Standorte Winsen, Buchholz oder Seevetal-Hittfeld.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
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KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
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Ist rollstuhlgerecht
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Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Formulare
Hinweise für Harburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Kosten
Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Harburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Die Befreiung ist gebührenfrei.
Die Befreiung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007