Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Celle - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Hausanschrift

    Speicherstraße 2

    29221 Celle

    Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 916-1501

    Fax: 05141 916-1599

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Bankverbindung

    Kreiskasse Celle

    Empfänger: Kreiskasse Celle

    IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

    BIC: NOLADE21CEL

    Bankinstitut: Sparkasse Celle

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Sacha Glowalla)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

    Kosten

    Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.

    Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)