Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer*innen sind während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen. Es besteht jedoch gem. § 46 StVO die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der antragstellenden Person.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung
- Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 66.12 - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stadt Hannover - Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Bei Personen mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 m genügt anstelle des ärztlichen Attests die Vorlage des Personalausweises.
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung
Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich unter Angabe der nachfolgend genannten Informationen.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel fünf Werktage dauert.
Die Genehmigung wird Ihnen anschließend zugesandt.
Kosten
Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.
Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung
Gebühr: 20,40 Euro
Auskünfte zu den Gebühren der einzelnen Genehmigungen erteilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde unter Tel.: 0511/168-31215
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben