Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

    Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung

    Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer*innen sind während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen. Es besteht jedoch gem. § 46 StVO die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der antragstellenden Person.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

    Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung

    • Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 66.12 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rundestr. 6

    30161 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31201

    Fax: +49 511 168-31230

    E-Mail: 66.12@hannover-stadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten: . Führerscheinangelegenheiten: 0511/168-40706 Kfz-Zulassungsangelegenheiten: Allgemeines: 0511/168-45539 Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text) 0511/168-31215 Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen 0511/168-31217 Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum 0511/168-31201

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hannover - Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-41648

    Telefon Festnetz: +49 511 168-41650

    E-Mail: bsb@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    ÖPNV 3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz) 120 (Friedrichswall/Culemannstraße)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

    Bei Personen mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 m genügt anstelle des ärztlichen Attests die Vorlage des Personalausweises.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung

    Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich unter Angabe der nachfolgend genannten Informationen.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung

    Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel fünf Werktage dauert.

    Die Genehmigung wird Ihnen anschließend zugesandt.

    Kosten

    Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise für Hannover: Gurtanlege- und Helmpflicht - Befreiung

    Gebühr: 20,40 Euro

    Auskünfte zu den Gebühren der einzelnen Genehmigungen erteilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde unter Tel.: 0511/168-31215

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de